Sie benötigen ein Eingriffs-/Ausgleichsgutachten für Ihr Bauvorhaben in Märkisch-Oderland MOL, Landkreis Oder-Spree LOS, Frankfurt/Oder, Berlin? Ich erstelle ein solches Gutachten für Sie. Dabei berücksichtige ich die Vorgaben der zuständigen Behörde. Das Vorkommen geschützer Lebensräume, geschützter Arten oder deren geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten ermittele ich im Gelände und/oder über eine Potenzialabschätzung.
Anfragen gerne an wirth-wsd@t-online.de

Foto: Kunstnester für Mauersegler
unauffällig in eine Wärmedämmfassade integriert als Ausgleich für entfernte natürliche Mauerseglernester
Eingriffs-Ausgleichsgutachten dienen dazu, Auswirkungen von Bauvorhaben auf Natur und Landschaft zu erfassen. Mögliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen werden dargestellt.
Ein Eingriffs-Ausgleichsgutachten umfasst typischerweise:
- Beschreibung des geplanten Eingriffs
- Vermeidungs- und / oder Minimierungsmöglichkeiten
- Ausgleichs– und / oder Ersatzmaßnahmen
- Bilanzierung: Nachweis, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben
Wichtigste Rechtsgrundlage ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13–19 BNatSchG)
Foto: Kunstnester für Mehlschwalben
angebracht als Ausgleich für natürliche Mehlschwalbennester, die für eine Fassadensanierung entfernt werden mussten
Bei der Eingriffs-Ausgleichsplanung werden die Auswirkungen betrachtet auf die Schutzgüter
- Tiere und Pflanzen
- Boden
- Wasser
- Klima, Luft
- Landschaftsbild
getrennt nach den Wirkfaktoren
- baubedingt
- anlagebedingt
- betriebsbedingt
