Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Sie benötigen ein Eingriffs-/Ausgleichsgutachten für Ihr Bauvorhaben in Märkisch-Oderland MOL, Landkreis Oder-Spree LOS, Frankfurt/Oder, Berlin? Ich erstelle ein solches Gutachten für Sie. Dabei berücksichtige ich die Vorgaben der zuständigen Behörde. Das Vorkommen geschützer Lebensräume, geschützter Arten oder deren geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten ermittele ich im Gelände und/oder über eine Potenzialabschätzung.
Anfragen gerne an wirth-wsd@t-online.de

Foto: Kunstnester für Mauersegler
unauffällig in eine Wärmedämmfassade integriert als Ausgleich für entfernte natürliche Mauerseglernester

Eingriffs-Ausgleichsgutachten dienen dazu, Auswirkungen von Bauvorhaben auf Natur und Landschaft zu erfassen. Mögliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen werden dargestellt.

Ein Eingriffs-Ausgleichsgutachten umfasst typischerweise:

  • Beschreibung des geplanten Eingriffs
  • Vermeidungs- und / oder Minimierungsmöglichkeiten
  • Ausgleichs– und / oder Ersatzmaßnahmen
  • Bilanzierung: Nachweis, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben

Wichtigste Rechtsgrundlage ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13–19 BNatSchG)

Foto: Kunstnester für Mehlschwalben
angebracht als Ausgleich für natürliche Mehlschwalbennester, die für eine Fassadensanierung entfernt werden mussten

Bei der Eingriffs-Ausgleichsplanung werden die Auswirkungen betrachtet auf die Schutzgüter

  • Tiere und Pflanzen
  • Boden
  • Wasser
  • Klima, Luft
  • Landschaftsbild

getrennt nach den Wirkfaktoren

  • baubedingt
  • anlagebedingt
  • betriebsbedingt