Baumwertermittlung

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Johanna Wirth - Baumgutachten - Baumwertermittlung- Anfahrschaden an jungem Spitz-Ahorn, Totalschaden
Anfahrschaden an jungem Spitz-Ahorn, Totalschaden

Wurde Ihr Baum beschädigt oder zerstört, so haben Sie in der Regel ein Recht auf Schadensersatz. Um Ihren Schaden geltend zu machen, benötigen Sie eine Baumwertermittlung , welche ich Ihnen gerne erstelle.

Als Gehölz-Sachverständige berechne ich den Wert von Gehölzen nach dem Sachwertverfahren (Methode Koch) für Bäume und Sträucher in Märkisch-Oderland, Landkreis Oder-Spree LOS, Berlin, Frankfurt/Oder und darüber hinaus in ganz Ostbrandenburg.

Sachwertverfahren (Methode Koch)
Beim Sachwertverfahren bilden die Normalherstellungskosten die Grundlage für die Berechnung des Gehölzwertes und damit der Schadenshöhe. Zu den Normalherstellungskosten zählen die Kosten von Planung, Baunebenkosten, Transport, Pflanzung, Anwachspflege und -risiko, Herstellungspflege sowie Rüst-, Wegezeiten und Zinskosten.

Aus den Normalherstellungskosten wird der „Neuwert“ des beschädigten Gehölzes errechnet. Aus dem „Neuwert“ ergibt sich nach Abzug von Altersabschreibung und/oder Wertminderungen durch Vorschäden der Wert zum Stichtag.

Grobwurzel-Abrisse an alter Linde, Teilschaden
Grobwurzel-Abrisse an alter Linde, Teilschaden

Gehölzfunktionen
Beim Sachwertverfahren wird bei Gehölzen mit wichtiger Funktion mit größeren und damit teureren Ausgangsgrößen gerechnet. Daraus ergibt sich ein höherer Wert.
Beispiele für Gehölzfunktionen sind

  • Gestaltung, Ästhetik, Verschönerung
  • Sichtschutz, Windschutz
  • Lebensraumfunktion
  • Verkehrslenkung
  • Böschungssicherung.

Sonstige wertbeeinflussende Umstände wie z.B. herausragende Stellung, besondere Ensemblewirkung oder störende Verschattung werden durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt.

Totalschaden / Teilschaden
Totalschäden sind Beschädigungen, die kurzfristig zu völligem Funktionsverlust (Absterben, Stammbruch, Umstürzen) führen. Teilschäden sind Beschädigungen an Wurzeln, Stamm oder Krone eines Gehölzes. Es gibt Teilschäden mit und ohne bleibende Wertminderung.

Ein konkretes Angebot für eine Gehölzwertermittlung erfragen Sie bitte per Mail bei wirth-wsd@t-online.de