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Als zertifizierte Baumkontrolleurin kontrolliere ich Bäume auf Verkehrssicherheit in Märkisch-Oderland MOL, Landkreis Oder-Spree LOS, Berlin, Frankfurt/Oder und darüber hinaus in ganz Ostbrandenburg. Auftraggeber sind Wohnungsverwaltungen, Privatpersonen sowie Städte und Gemeinden.
Die Sichtkontrolle vom Boden aus ist ein effektives, kostengünstiges Vorgehen. Sie erfüllen damit die Verkehrssicherungs-Pflicht des Eigentümers .**
Die Baumkontrolle erfolgt nach den Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen der FLL. Dabei verwende ich einfache Hilfsmittel wie Fernglas, Schonhammer, Sonde. Danach entscheide ich, ob der Baum verkehrssicher ist oder welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind (Baumpflege oder in Einzelfällen weitergehende Untersuchungen oder Fällung). Sie erhalten ein ausgefülltes 2-seitiges Formblatt als Nachweis über die erfolgte Kontrolle.
Ein konkretes Angebot erfragen Sie bitte per Mail bei wirth-wsd@t-online.de
**Ein Grundstückseigentümer hat dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Damit trägt er die Verkehrssicherungspflicht. Als Baumeigentümer genügt er seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn er seine Bäume daraufhin kontrollieren lässt, ob Schäden oder Umstände erkennbar sind, von denen Gefahren ausgehen könnten (BGH-Urteile vom 21.01.1965 und 04.03.2004). Die Regelkontrolle ist die Sichtkontrolle als „fachlich fundierte Inaugenscheinnahme“ vom Boden aus. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach Alter und Zustand des Baumes sowie der berechtigten Sicherheitserwartung an seinem Wuchsort. Ältere Bäume sind in der Regel 1 x jährlich zu kontrollieren.
Astbrüche oder das Umstürzen eines Baumes können erheblichen Sach- und/oder Personenschaden anrichten. Wer seine Bäume kontrollieren lässt, kann im Schadensfall den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. Wer auf die Kontrollen verzichtet, muss bei Schäden nachweisen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat – oftmals ein schwieriges Unterfangen.