Artenschutz


Sie benötigen ein Artenschutzgutachten bzw. einen Artenschutz-Fachbeitrag zu Ihrem Bauvorhaben in Märkisch-Oderland MOL, Landkreis Oder-Spree LOS, Frankfurt/Oder, Brandenburg? Ich erstelle ein solches Gutachten für Sie. Dabei berücksichtige ich die Vorgaben der zuständigen Behörde. Das Vorkommen geschützer Arten oder deren geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten ermittele ich im Gelände (Kartierung aller Lebensstätten) und/oder über eine Potenzialabschätzung.

Zaun-Eidechse im Buxbaum.
Die Zaun-Eidechse ist eine der streng geschützten Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Anhang IV FFH-Richtlinie.

Das Bundesnaturschutzgesetz unterschiedet 3 Stufen beim Schutz von Arten:
1. der allgemeine Schutz aller Tier- und Pflanzenarten
2. besonders geschützte Arten (eine Vielzahl von Säugetieren, alle in Deutschland wild lebenden Fledermaus- und Vogelarten (außer Stadttauben), alle Amphibien und Reptilien, eine Vielzahl von Fischen, Insekten und Pflanzen)
3. streng geschützte Arten (zusätzlich streng geschützt sind z.B. der Eisvogel Alcedo atthis oder die Zaun-Eidechse Lacerta agilis)
Je größer die Schutzwürdigkeit, umso strenger der Schutz und umso höhere Anforderungen werden an Ausnahmen von diesem Schutz gestellt. Informationen zum Schutzstatus von Arten lassen sich abrufen unter www.wisia.de

Geschützte
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, ist verboten. Bei Vogelarten, die ihre angestammten Nistplätze über Jahre hinweg immer wieder nutzen, sind die Fortpflanzungsstätten (Nistplätze) auch dann geschützt, wenn sich die Tiere vorübergehend oder jahreszeitlich bedingt nicht darin aufhalten.

Das gilt gleichermaßen für die Tages-Quartiere, Wochenstuben und Winter-Quartiere von Fledermäusen. Auch ihre wiederkehrend genutzten Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten sind ganzjährig geschützt.

Tagesquartier von Fledermäusen an einem Gebäude, der Pfeil zeigt auf 2 Kotkrümel

Es kann jedoch sein, dass es z.B. bei einem Bauvorhaben unumgänglich ist, geschützte Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu entfernen. Das Entfernen muss von der Naturschutz-Behörde genehmigt sein.

Ersatz von Lebensstätten

Baubedingt entfallende Lebensstätten sind zu ersetzen. Kunstnester oder Fledermauskästen können als Ersatz für zerstörte Fortpflanzungsstätten angebracht werden. Wenn möglich, erfolgt der Ersatz so rechtzeitig, dass für die Tiere keine zeitliche Lücke entsteht (Maßnahme für die dauerhafte ökologische Funktion = CEF-Maßnahme = continuous ecological functionality-measures).

Von Mehl-Schwalben Delichon urbicum bewohnte Kunstnester
Foto: Hans Braxmeier auf pixabay

Vor Baumfällung artenschutzfachliche Untersuchung

Ihr Baum muss gefällt werden? Ich führe die artenschutzfachliche Untersuchung durch.
Baumhöhlen oder Rindenspalten gehören zu den wiederkehrend genutzten, notwendigen Strukturen im Naturhaushalt. Bestimmte Vogel- oder auch Fledermausarten benötigen sie für ihr Überleben. Bewohnte Höhlen oder Rindenspalten sind daher ebenfalls geschützt.

Wald-Kauz Strix aluco in Baumhöhle
Foto: Brigitte Peters auf pixabay

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung

Ist die Zeit absehbar, bis die Tiere die Höhle verlassen, kann eine zeitliche Verschiebung der Maßnahme in Frage kommen. Eventuell kann eine Kappung des verkehrsgefährdenden Baumes oder eine Wege-Sperrung die Zwischenlösung sein. In sehr begründeten Notfallsituationen wurde auch schon ein Stammabschnitt mit Baumhöhle inklusive der zu fütternden Jungtiere um wenige Meter versetzt. Auch dafür braucht es die Genehmigung der Naturschutz-Behörde.